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Am gestrigen 17. November wurden 85 Menschen aus Baden-Württemberg in den Kosovo abgeschoben. Darunter befand sich auch ein Vater mit seinen sieben Kindern aus dem Markgräflerland. Seine Frau erlitt angesichts der Abschiebung einen psychogenen Anfall und wurde in die Notaufnahme einer Müllheimer Klinik gebracht. Eines der gemeinsamen Kinder, ein vierjähriges Mädchen mit Trisomie 21, verkraftet nachweislich Änderungen der Umgebung nicht. Es wurde durch die Abschiebung von seiner Mutter getrennt. Die Großmutter der Kinder ist an Krebs erkrankt. Sie blieb mit ihrem gesundheitlich ebenfalls geschwächten Mann zurück, obwohl sie auf die Pflege durch die Angehörigen angewiesen ist. Diese Abschiebung hat also besonders schutzbedürftige Menschen aus drei Generationen dieser Familie hart getroffen, und sie hat die ganze Familie auseinandergerissen.
Einen Eilantrag des Anwalts der Familie lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg unter Berufung auf die Einschätzung des Regierungspräsidiums und insbesondere der an der Abschiebung beteiligten Polizei ab. Die ärztlichen Atteste wurden offenbar nicht berücksichtigt. Dieser Fall zeigt wieder einmal, mit welcher Rücksichtslosigkeit die baden-württembergischen Behörden Abschiebungen um jeden Preis durchzuziehen versuchen. Wir verurteilen diese Praxis. Nur der Zivilcourage einzelner ist es zu verdanken, wenn solche tragischen Ereignisse überhaupt bekannt und manchmal auch vermieden werden. Wir rufen alle, in deren Umfeld sich Abschiebungen ereignen, auf, dagegen einzutreten!