Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung unterstützt die Kampagne der Medibüros, Medinetze und medizinischen Flüchtlingshilfen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes – November 2014
Eingeführt wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 1993 mit dem Ziel, Asylsuchende und Geflüchtete abzuschrecken, u.a. durch Leistungen unter dem Existenzminimum und unzureichende Gesundheitsversorgung. Nach diesem Gesetz ist nur die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen abgedeckt. Jede darüber hinausgehende Behandlung ist eingeschränkt und individuell beim Sozialamt zu beantragen. Über die Behandlungsbedürftigkeit entscheiden dort medizinisch unqualifizierte Mitarbeiter*innen. Menschen, die sich illegalisiert (also ohne Papiere) in Deutschland aufhalten, droht nach dem Kontakt mit dem Sozialamt die Abschiebung. Daher begeben sie sich oft nicht in ärztliche Behandlung. Krankheiten, Trauma- oder Unfallfolgen werden so verschleppt bis diese chronifizieren oder zu Notfällen werden. Diese medizinische Unterversorgung ist lebensgefährlich und ethisch nicht zu verantworten. Mehr