Asylverfahren von André Shepherd wird in Luxemburg verhandelt
Mit einem Vorlagebeschluss hat das Verwaltungsgericht München vor wenigen Tagen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Klärung grundsätzlicher Fragen im Asylverfahren des US-Deserteurs André Shepherd gebeten. Zu prüfen ist, so das Gericht, „ab welchem Grad der Verstrickung in militärische Auseinandersetzungen das Flüchtlingsrecht einem Angehörigen der Streitkräfte eine Desertion zugesteht, wegen der er bestraft wird“. Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat das Verwaltungsgericht das Asylverfahren ausgesetzt.