Nicht mehr als eine Minimallösung
„Der Referentenentwurf zur Änderung des AsylbLG ist nicht viel mehr als eine Minimallösung, die die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Fast sämtliche substanziellen Verbesserungen werden dementsprechend auch stets mit der Rechtsprechung des BVerfG begründet. Es finden sich nur wenige kleinere Änderungen, die unabhängig vom BVerfG-Urteil erfolgen sollen. Auf einen darüber hinaus gehenden politischen Gestaltungsanspruch verzichtet der Referentenentwurf allerdings weitgehend.“ Mehr Informationen – Gesetzesentwurf.