Wohnberechtigungsschein für langjährig Geduldete?
Berufungs-Prozess am 17. Juli 2013 in Mannheim. (Genauer Ort wird noch veröffentlicht.)
Rückblick zum Juni 2012: Eine Frau und ihre Tochter leben seit 8 Jahren (mit Kettenduldung) in einer Flüchtlingsunterkunft. Es konnte die Erlaubnis zum Auszug durchgesetzt werden, der Frau wird jedoch die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins verweigert. Aufgrund der vom Wirtschaftsministerium (in Absprache mit dem Innenministerium) des Landes Baden-Württemberg herausgegebenen Durchführungsverordnung zum Landeswohnraumförderungsgesetz darf Menschen, die AsylbewerberInnen sind und / oder mit Duldung in Ba-Wü leben, kein Wohnberechtigungsschein erteilt werden.