‚Wer gegen die Verhältnisse protestiert, soll asylrechtlich bestraft werden‘
Der Amtsleiter für Versorgung und Integration in Schwäbisch Gmünd nimmt direkt mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Kontakt auf. Er will, dass die Protesthaltung
verschiedener Geflüchteter in Schwäbisch Gmünd, in die Entscheidung im Asylverfahren (negativ) mit einbezogen wird. Nach dem Motto, wer Widerstand leistet, soll keinen Aufenthalt bekommen.
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