Regionales Bündnis Baden-Württemberg
c/o Aktion Bleiberecht Freiburg
Adlerstr. 12
79098 Freiburg
Freiburg / Karlsruhe 11. März 2013
Herrn Dr. Klaus Michael Rückert
Landratsamt Freudenstadt
Postfach 620
72236 Freudenstadt
Brief vom Landratsamt Zweiter Brief an das Landratsamt
Sehr geehrter Herr Rückert,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. Januar 2013.
Die Versorgung der Geflüchteten mit Sachleistungen (Essenspakete und Wertgutscheinen) ist und bleibt ausgrenzend und diskriminierend.
Anwendungshinweise
Der Ermessensspielraum der neu gefassten Anwendungshinweisen lässt die Auszahlung der Leistungen als Geldmittel grundsätzlich zu. Allein die Tatsache, dass Heidelberg, Tübingen, Mannheim, Stuttgart, Landkreis Böblingen und weitere Landkreise bereits auf Geldleistungen umgestellt haben, zeigt eine andere Praxis. In Freiburg, wie auch im Landkreis Reutlingen wird demnächst ebenfalls auf Geldleistungen umgestellt.
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