Am 6. Dezember wird in Freiburg eine Demonstration gegen Abschiebungen und die geplanten Asylrechtsverschärfungen stattfinden.
Demo: 06.12.2014 | 14:00 | Johanneskriche
Aktionstag: 08.12. – 09.12.2014 |
Aktionen gegen Sammelabschiebung
Abschiebungen stoppen!
Für einen sofortigen Winterabschiebestopp!
Weitere Asylrechtsverschärfung verhindern!
Es herrscht Angst in Flüchtlingswohnheimen. Nach der Zustimmung Baden-Württembergs zur Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als „sichere Herkunftsstaaten“ droht vielen Flüchtlingen die Abschiebung in „akut gesundheitsbedrohende und lebensgefährliche Lebensbedingungen“ (PRO ASYL), in Armut, Diskriminierung und Kälte. Etwa 500 Freiburger Roma sind nur geduldet, ihnen droht die Abschiebung aus der „offenen Stadt“ Freiburg.
Abschiebungen sorgen für Angst und Verzweiflung
In den letzten Wochen fanden mehrere Abschiebungen statt – auch aus Freiburg. Am 18. November wurden 54 Personen, davon 16 aus Baden-Württemberg, vom Baden-Airpark nach Serbien und Mazedonien abgeschoben. Auch zwei Freiburger sollten abgeschoben werden, konnten jedoch gerade noch rechtzeitig Rechtsmittel einlegen. Wenige Tage später kam es tatsächlich zu einer Abschiebung. Ein 24-jähriger Roma wurde nachts unangekündigt von der Polizei aus dem Bett geholt und völlig mittellos nach Belgrad abgeschoben. Die nächste Sammelabschiebung ist für den 9. Dezember 2014 angekündigt.
Die Abschiebungen, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe koordiniert werden, haben aber auch über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus dramatische Konsequenzen: Viele Flüchtlinge leben in akuter Angst vor Abschiebung. Sie leben auf gepackten Koffern, können nicht schlafen; die Kinder sind völlig aufgelöst.
Die Schweigetaktik des Regierungspräsidiums und der Landesregierung sowie die unzureichende Informationspolitik der Stadt erzeugen Unsicherheit und Angst. Auch unangekündigte Abschiebungen werden vom Regierungspräsidium explizit nicht ausgeschlossen. Das ist eine nicht hinnehmbare Belastung von Flüchtlingen, die sich ohnehin in einer psychisch und sozial prekären Situation befinden. Durch heimliche Abschiebungen entzieht sich der Staat nicht nur einer kritischen Öffentlichkeit, er treibt darüber hinaus Menschen in Angst und Verzweiflung.
Nicht sicher – nur sicher kalt
Mit Zustimmung Baden-Württembergs zur Herkunftsstaatenregelung hat sich die Landesregierung endgültig von dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorrang der Humanität verabschiedet. Für kleine Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt und im Sozialrecht wurde der Kern des Asylrechts angetastet: Die sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. CDU und SPD, aber auch der erste grüne Ministerpräsident Deutschlands haben damit der Fortführung der Asylrechtsverstümmelung von 1993 den Weg geebnet.
Die direkten rechtlichen Konsequenzen der Asylrechtsverschärfung sind begrenzt. Schon bislang wurden Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, indem die Diskriminierung von Roma verharmlost wurde. Trotzdem hat das Gesetz weitreichende Folgen: Nachdem die Westbalkanstaaten offiziell als „sicher“ deklariert wurden, fordern Politikerinnen und Politiker – von Innenminister De Mazière über Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Landkreise bis hin zu Stuttgarts grünen Oberbürgermeister Fritz Kuhn – die schnellere Abschiebung von Menschen aus den „sicheren Herkunftsstaaten“.
Durch die Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsländer“ ändern sich nicht die diskriminierenden Lebensverhältnisse für zahlreiche Roma. Sie leben in extremer Armut am Rande der Gesellschaft. Beim Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung und zum Sozialsystem werden sie massiv diskriminiert. Hinzu kommen rassistische Übergriffe und ignorante Behörden. Nach amnesty international liegt die Lebenserwartung für Romafrauen in den etwa 600 informellen Siedlungen in Serbien bei etwa 48 Jahre. Die Kindersterblichkeit liegt um ein vielfaches höher als im gesellschaftlichen Durchschnitt, die Kleinwüchsigkeit der Kinder und ihre hohe Erkrankungsrate sind auf die akut gesundheits- und lebensbedrohlichen Lebensverhältnisse zurückzuführen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dieses Jahr festgestellt, dass es in Serbien „kaum Möglichkeiten der Selbsthilfe“ gibt, „weil für diesen Personenkreis nach übereinstimmender Auskunftslage kaum ein Zugang zur Arbeitswelt und zu Bildungsmöglichkeiten besteht.“
Abschiebungen im Winter gefährden Gesundheit und Leben der betroffenen Menschen. Denn im Westbalkan sind die Winter sehr kalt, Roma fehlt es an Geld, um ihre Unterkünfte beheizen zu können und oft auch an der Möglichkeit, daraus folgende Krankheiten angemessen behandeln lassen zu können. Trotzdem weigert sich der Innenminister Reinhold Gall noch immer, einen Winterabschiebestopp zu erlassen.
Im Flüchtlingsrecht muss es auch um den Schutz wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte gehen, nicht „nur“ um politische Verfolgung. Die Unteilbarkeit der Menschenrechte bedeutet, dass bürgerlich-politische und wirtschaftlich-soziale Menschenrechte gleichermaßen wesentlich für ein Leben in Würde sind.
Weitere Asylrechtsverschärfungen drohen
Die Bundesregierung plant derweil ein Gesetz „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“. Die angekündigte Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete wird nur wenigen der Betroffenen zu Gute kommen. Stattdessen stellt dieses Gesetz die umfassendste Verschärfung des Asylrechts seit 1993 dar.
Zentral in diesem komplizierten Paragrafenwerk ist die Neudefinition von „Fluchtgefahr“, bei der Abschiebungshaft angeordnet werden muss. Fast jeder, der auf dem Landweg eingereist ist, kann in Abschiebungshaft genommen werden.
Ein weiteres Instrument soll die Ausweitung von Einreisesperren für den Schengen-Raum sein. Nicht mehr einreisen darf, wer „seiner Ausreisepflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten Ausreisefrist nachgekommen ist“ oder wer „in das Bundesgebiet eingereist ist, um öffentliche Leistungen zu beziehen“. Wem dies unterstellt wird, wird auch gleich definiert: Allen, deren Asylanträge abgelehnt wurden als „unzulässig“ (alle Dublin-Fälle), als „unbeachtlich“ (weil bereits in anderen EU-Staaten als schutzberechtigt anerkannt) oder als „offensichtlich unbegründet“ (weil aus einem „sicherem Herkunftsstaat“ oder weil den Flüchtlingen ihre Asylgründe nicht geglaubt wurden).
Hier zeigt sich die Verbindung zur Herkunftsstaaten-Regelung. In Kombination mit der „Einreisesperre“ bedeutet der neue „Asylkompromiss“: Asylsuchende aus den Westbalkanstaaten können diese Länder faktisch nicht mehr verlassen, ohne dafür bestraft zu werden. Um sie herum ist Schengenland und hier gilt die Einreisesperre. Weitere Konsequenzen der Asylrechtsverschärfung: Kürzungen von Sozialleistungen, Arbeitsverbote und die Unmöglichkeit einen Aufenthaltstitel zu bekommen: Die Bleiberechtsregelung wird ausgehebelt.
Wir sind fest entschlossen, keine weiteren Abschiebungen zuzulassen. Notfalls müssen wir sie mit Mitteln des zivilen Ungehorsams verhindern!
Wir fordern die Landesregierung auf, sofort einen umfassenden Winterabschiebestopp zu erlassen!
Keine weitere Verschärfung des Asylrechts! Anerkennung sozialer und rechtlicher Diskriminierung als Fluchtgrund!
Wer bleiben will, soll bleiben!
Die Demonstration findet im Rahmen einer bundesweiten Kampagne gegen verschiedene Gesetzesvorhaben der Bundesregierung statt.
UnterstützerInnen:
AKJ, Aktion Bleiberecht,
FAU Freiburg, F , , , Initiative Schlüsselmensch, , , , , Netzwerk