Das Haftrecht soll unzulässig ausgedehnt werden
Der Deutsche Anwaltverein bedauert, dass der Gesetzentwurf das Bleiberecht mit einer Reihe weiterer, teils tiefgreifender Änderungen des Aufenthaltsrechts verknüpft, die ausnahmslos zu Lasten der Betroffenen gehen. Es wird die Gelegenheit wahrgenommen, eine Reihe integrationsfeindlicher Einschränkungen vorzunehmen, ohne dass hierfür eine Rechtfertigung gegeben wäre. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert, dass der Entwurf das Ziel verfolgt, die Ausweisung dadurch leichter handhabbar zu machen, dass vorgegebene Merkmale in die Waagschale gelegt werden, ohne dass eine umfassende ergebnisoffene Abwägung auf der Grundlage der Einzelfallsituation ermöglicht wird. Der Deutsche Anwaltverein ist der Ansicht, dass die geplanten Änderungen zur Abschiebungshaft europarechtswidrig sind, da das Haftrecht unzulässig ausgedehnt wird. Der Deutsche Anwaltverein lehnt die generelle Initiativübermittlungspflicht der Sozialbehörden an die Ausländerbehörden beim Bezug von Leistungen ab, da sie den Grundsätzen des Datenschutzes widerspricht. Nähere Einzelheiten sind der umfangreichen, ausführlich begründeten Stellungnahme zu entnehmen. Weitere Informationen.