Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sollen sichere Herkunftsländer sein

Schnellere Abschiebung zum Ziel

Bundesregierung legt Referententwurf vor.
„Die genannten Staaten werden als sichere Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) eingestuft, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ‑ im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag ‑ den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Deutschland wird dadurch als Zielland für aus asylfremden Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv.“

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Die Kommentare sind geschlossen.