Wo bleibt das humanitäre Bleiberecht?
Für die in Baden-Württemberg lebenden Angehörigen der Roma aus dem Balkan hat nun die GRÜN-SPD geführte Landesregierung beschlossen, dass Familien mit Kindern bis zum 1. März 2014 keine Abschiebungen nach Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro zu befürchten haben. Allerdings sind davon erwachsene Paare und Einzelpersonen, Personen die nach dem 1. September 2013 eingereist sind, sowie Asylfolgeantragsteller deren Asylantrag abgelehnt wurde, sowie Familien in denen sich ein „Straftäter“ befindet, ausgeschlossen. Straftäter und Ausländer, die die „innere Sicherheit“ gefährden, so oder so. Zwischen dem 20. Dezember 2013 und dem 7. Januar 2014 werden keine Abschiebungen stattfinden. Andere Landesregierungen definieren in ihren Erlassen, unter welchen Voraussetzungen jemand als Straftäter gilt und unter welchen Umständen abgeschoben werden kann. Vor allem jedoch schließen sie Folgeantragsteller/innen und neu eingereiste Asylsuchende nicht von der Winterregelung aus.