Rechtliche Maßnahmen gegen in Freiburg lebende Angehörige von Roma
Verfügung der Stadt Freiburg gegen mehre Angehörige der Roma im November 2012. Verhängung von Buß- und Zwansgelder bis zu 500 Euro. Aufenthaltsverbot vor den Recyclinghöfen. Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung protestiert mit einem
Brief an die Stadt Freiburg und Fraktionen.
Wer ist davon betroffen?
Es sind in der Regel junge Familien, die aus diskriminierenden Verhältnissen und massiven Benachteiligungen in ihrem Herkunftsland nach Freiburg gekommen sind. Die meisten leben von den minimalen Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Zahlreiche Familien erhalten nach §1a AsylbLG gekürzte Leistungen, obwohl migrationspolitisch motivierte Relativierungen des Existenzminimums nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) verboten sind. Unverständlich bleibt diese Praxis auch, hat doch 2003 der Gemeinderat selbst das AsylbLG politisch kritisiert und deswegen auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
In den Leistungs-Bescheiden der Stadt Freiburg ist festzustellen, dass sogar bei Kindern der Geldbetrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums gekürzt wurde. Damit verfolgt die Stadt eine Politik, wie sie vor dem Urteil des BverfG zum AsylbLG praktiziert wurde. Die monatlich Leistungen für einen Fünf-Personen Haushalt werden bis zu 200€ gekürzt. Das bedeutet, dass Familien nach Abzug der Unterkunftskosten pro Person nur etwa 6,60€ pro Tag für alle anstehende Bedürfnisse zur Verfügung haben.