Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag für den Flüchtlingsbereich
- Alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung angelehnt an den Bundesratsentwurf Schleswig-Holsteins, grundsätzliche überwiegende Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung
- Vereinfachungen in §25a AufenthG (für Jugendliche und Heranwachsende)
- Verkürzung der Verfahrensdauer Asylverfahren auf 3 Monate, damit verbunden Aufstockung Personal beim BAMF
- Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien sollen als sichere Herkunftsstaaten deklariert werden
- Resettlement soll verstetigt und quantitativ deutlich ausgebaut werden, Familiennachzug zu Resettlementflüchtlingen soll erleichtert werden
- Residenzpflicht wird für alle auf das Land ausgeweitet, für Aufenthalte bis zu einer Woche außerhalb des Bundeslandes genügt Mitteilung an Ausländerbehörde. Bei Studium, Berufsausübung und -ausbildung besteht in der Regel ein Anspruch auf Befreiung von der räumlichen Beschränkung und Wohnsitzauflage.
- Asylmündigkeit wird auf 18 Jahre angehoben
- Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten
- Früher Spracherwerb für Asylsuchende
- Zügige Umsetzung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG
- Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.
Hessischer Flüchtlingsrat <hfr@fr-hessen.de>
gez. Timmo Scherenberg