Verzögerte Rückführungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen (setzen) Migrationsanreize
Brief RP-Karlsruhe Brief von OB aus Freiburg Brief von Kerstin Andreae
(Auszüge aus dem Brief ) „Die Situation der Minderheit der Roma in den Westbalkanstaaten rechtfertigt nach der Bewertung des zuständigen Innenministeriums nicht die Anordnung eines Abschiebestopps nach § 60 a Abs.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Bei der hierfür erforderlichen Beurteilung der Gefährdung im Heimatland stützt sich das Innenministerium grundsätzlich auf die jeweils aktuellen Lageberichte des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt, dem bei der Einschätzung von Auslandssachverhalten eine besondere Verantwortung zukommt, erstellt die Lageberichte in Amtshilfe für die Behörden des Bundes und der Länder.“
„Die Minderheitenangehörigen in den Westbalkanstaaten sind sicherlich von einer schwierigen sozialen Lage betroffen. Die daraus resultierenden Probleme und insbesondere auch eine bessere Inklusion der Minderheitenangehörigen in diesen Staaten sollten jedoch zunächst vor Ort gelöst werden. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass verzögerte Rückführungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen Migrationsanreize setzen, die die Inklusionsbemühungen der Westbalkanstaaten konterkarieren würden. Aus den Lageberichten des Auswärtigen Amtes ergibt sich zudem, dass registrierte Minderheitenangehörige die gleichen Rechte wie die Mehrheitsbevölkerung haben, insbesondere z. B. Zugang zu Sozialhilfe. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erhält nur in den Fällen eine Zusage für eine RückÜbernahme des Herkunftsstaates, in denen es sich um registrierte Roma handelt bzw. die Voraussetzungen für eine Registrierung vorliegen. Somit sind nur registrierte Minderheitenangehörige von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörden betroffen.“