Innenministerium stoppt vorläufig Abschiebung von herzkrankem Roma-Mädchen

Innenministerium stoppt Abschiebung

Die achtjährige Anita Memisevic und ihre Familie, Roma aus Serbien, hatten von der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar die Aufforderung zur „freiwilligen“ Ausreise bis zum 31.07.2013 bekommen. Obgleich Anita einen schweren und außergewöhnlichen nicht operablen Herzfehler hat, so dass das Kind bei einer Erkrankung in eine lebensbedrohliche Lage geraten kann, hatten weder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch das Verwaltungsgericht zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse festgestellt. Die notwendige Gesundheitsversorgung sowie adäquate Lebensverhältnisse würde die Familie als Roma-Angehörige in Serbien kaum vorfinden. Auch zwei Härtefallanträge waren zuvor erfolglos.
Das Innenministerium hat nun aber als Reaktion auf den offenen Brief und die Proteste der Unterstützerinitiative „Leben in der Fremde“ den Landkreis Goslar angewiesen, keine Abschiebung vorzunehmen, bis ein beim Petitionsausschuss des Bundestages anhängige Petition entschieden ist. In dieser Petition, die der Unterstützerkreis gestellt hatte, soll noch einmal überprüft werden, ob zielstaatsbezogene Gründe wegen eineraußergewöhnlicher Härte zu einem gnadenhalber gewährten Bleiberecht führen.
Das grundsätzliche Problem liegt in der Tatsache, dass weder BAMF noch Gerichte anerkennen, dass es faktisch für Roma-Angehörige in Serbien oder auch Kosovo keinen Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung gibt und die elenden Lebensbedingungen, systematische Ausgrenzung und alltägliche Diskriminierung nicht als kumulierte Verfolgungsgründe angesehen werden. Weitere Informationen in der taz.   Meldung Juli 13

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