Erzwingungshaft gegen Flüchtling?

Ein in Meiningen lebender Flüchtling ist aktuell von

Erzwingungshaft bedroht, weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hat.

„Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erklärt seine Solidarität mit dem von Freiheitsentzug bedrohten Flüchtling und fordert das Amtsgericht Meiningen auf, dem Antrag der Ausländerbehörde abzuweisen und das uneingeschränkte Grundrecht auf Bewegungsfreiheit in seiner Entscheidung zum Ausdruck zu bringen“, sagte Steffen Dittes, der Vorsitzende des Flüchtlingsrates Thüringen heute in Erfurt.

Anlass ist ein im Jahr 2010 festgestellter Verstoß gegen die Residenzpflicht, die es Flüchtlingen verbietet, sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde frei über den Landkreis bzw. angrenzende Landkreise hinaus auch nur kurzzeitig bewegen zu können. Ein verhangenes Bußgeld verweigerte sich der Flüchtling, da er die Residenzpflicht als Einschränkung seines Grundrechtes ablehnt.

„Das Verfahren gegen den betroffenen Flüchtling, in dem nunmehr ein Freiheitsentzug droht, ist ein weiterer Beleg für die Unmenschlichkeit dieses diskriminierenden Systems, wenn Menschen, die ihre Freizügigkeit in Anspruch nehmen, damit rechnen müssen, zeitweilig in Haft ge-nommen zu werden. Wir werden jedwede Unterstützung leisten, dass der Einschränkung der Bewegungsfreiheit nicht nun auch noch der Freiheitsentzug folgt“ so Dittes.

Gegenwärtig betreibt der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. eine Kampagne „Bewegungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Residenzpflicht abschaffen.“. Zahlreiche Einzelpersonen und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Ende der diskriminierenden Einschränkung angeschlossen.  Am 21.3.2013 – am Internationalen Tag gegen Rassismus – findet ein Aktionstag vor dem Landtag und auf dem Erfurter Anger statt.

Informationen zur Kampagne: http://www.fluechtlingsrat-thr.de/

 

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