Petitionsausschuss lehnt ab !

Petition für die Abschaffung des AsylbLG abgelehnt!

Petition vom Komitee für Grundrechte und Demokratie wurde vor dem BVG-Urteil in Karlsruhe eingegeben und fand am 16. Januar 2013 im Petitionsausschuss keine Mehrheit.

Asylbewerberleistungsgesetz

15 Jahre Entrechtung und Entwürdigung im Namen des Rechts beenden. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das grund- und menschenrechtswidrige Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und den Asylsuchenden statt dessen grundsätzlich die üblichen sozialrechtlichen Leistungen zuzugestehen. Begründung: Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 ein Sondergesetz geschaffen, das den Lebensunterhalt für Asylsuchende regelt. Seitdem gibt es zwei Existenzminima in Deutschland.
Asylsuchenden, aber auch geduldeten Flüchtlingen und bestimmten Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis wird erheblich weniger für den unmittelbaren Lebensunterhalt zugebilligt als den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern. Um ihrer Integration entgegenzuwirken, wird ihnen ein willkürlich bestimmter Betrag für das so genannte sozio-kulturelle Existenzminimum vorenthalten. Über einen Zeitraum von inzwischen vier Jahren hinweg sollen sie sich kein Buch kaufen, sich allenfalls ausnahmsweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und sich auch keinen Besuch in einem öffentlichen Schwimmbad leisten können. Noch entwürdigender: Den Betroffenen soll nach der Intention des Gesetzgebers bis auf ein geringes Taschengeld auch kein Bargeld zur Bestreitung ihres Existenzminimums ausbezahlt werden. Vielmehr werden sie häufig mit vorgefertigtem Essen, mit Wertgutscheinen oder Chipkarten ‚abgespeist‘, die nur in bestimmten Läden zu verwenden sind. Zudem sollen Asylsuchende, bei denen es sich überwiegend um Familien, Frauen und Kinder handelt, nicht in ‚normalen‘ Wohnungen leben dürfen. Sie werden statt dessen gezwungen, in entwürdigenden Massenunterkünften ohne persönlichen Raum zu ‚leben‘. Ihr Menschenrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung wird ihnen versagt. Schließlich gilt für sie nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes eine nur auf akute Schmerzlinderung eingeschränkte medizinische Versorgung. Diese systematische Diskriminierung von Menschen im Namen des Rechts muss beendet werden. Sie ist mit den Menschenrechten unvereinbar, die laut Grundgesetz unmittelbar gelten. Sie verletzt die Würde der Menschen.

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