Pro Asyl: Abschaffung der unnützen Schikane ist lange überfällig!
Presseerklärung /7. November 2012
Heute beschäftigt sich der Bundestag im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem Thema Residenzpflicht. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktion Die Linke, der die Abschaffung des Gesetzes fordert. Zeitgleich protestieren seit Wochen zahlreiche Flüchtlinge in Berlin, Frankfurt am Main und anderen Städten gegen die Regelung, die es Asylsuchenden und Geduldeten verbietet, sich frei im Bundesgebiet zu bewegen. In manchen Bundesländern – etwa in Bayern – wird den Betroffenen noch nicht einmal gestattet, ihren Regierungsbezirk oder gar ihren Landkreis zu verlassen.
Die Residenzpflicht ist eine europaweit einzigartige Schikane gegenüber Schutzsuchenden. Sie sorgt dafür, dass die Betroffenen von ihren Ausländerbehörden gedemütigt und im Wiederholungsfall bestraft werden können, nur weil sie etwa auf dem Weg von ihrer Unterkunft in die für sie zuständige Kreisstadt kurz das Territorium eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Kreises durchqueren mussten.
Ob Genehmigungen zum Verlassen des Aufenthaltsgestattungsbereichs auf Antrag erteilt werden, steht im Ermessen der Ausländerbehörden. Die Bestimmungen über die Residenzpflicht sind offen für jede denkbare Schikane und werden von vielen Behörden in der Praxis auch so genutzt.
Allein der dem Beamtenrecht entlehnte Begriff „Residenzpflicht“ ist blanker Hohn für die Betroffenen, die nicht selten gezwungen werden, in abgelegenen heruntergekommenen Sammellagern zu leben – von „residieren“ kann bei Asylsuchenden in Deutschland keinesfalls die Rede sein.
Die Begründungen für die Einführung der Residenzpflicht sind so fadenscheinig wie die für ihre Beibehaltung. Die Erreichbarkeit für die Behörden während des Asylverfahrens ist durch eine Wohnsitzadresse gegeben. Die Reisefreiheit muss man dazu nicht einschränken. Auch Regelungen, die mit der Verteilung der Kosten für Asylbewerber zu tun haben, erfordern keine Beschränkung der Bewegungsfreiheit.
Eine ganze Reihe von Bundesländern hat Lockerungen der Residenzpflicht beschlossen und gestattet Asylsuchenden und Geduldeten, sich im Landesgebiet frei zu bewegen. Pro Asyl fordert die Bundesländer auf, bis zum tätig werden des Bundesgesetzgebers diesen Weg weiterzugehen, um die Härten der Regelung abzumildern. Doch reicht eine Lockerung der Residenzpflicht, die diese auf das Gebiet der einzelnen Bundesländer beschränkt, nicht aus. Die Residenzpflicht ist eine unnütze Schikane, sie gehört bundesweit abgeschafft.
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