PRO ASYL /Presseerklärung /14.Dezember 2011 Weitere Informationen
Eritreer sollte still und heimlich nach Italien überstellt werden. Versuch, die Rechtsanwältin auszutricksen, misslang. Der Aufmerksamkeit und dem begründeten Misstrauen seiner Anwältin gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat es ein eritreischer Flüchtling zu verdanken, dass er nicht klammheimlich nach Italien abgeschoben worden ist.
Der Eritreer, 2005 aus Eritrea geflohen und 2008 in Lampedusa gelandet, hat eine wahre Odyssee hinter sich. Deutschland hatte wegen angeblicher Zuständigkeit eines anderen EU-Staates Übernahmeersuchen an Italien gestellt. Am 1. Juni 2011 lehnte Italien die Übernahme ab. Nach Mitteilung des Bundesamtes vom 19. Juli 2011 sollte das Asylverfahren in Deutschland weitergeführt werden. So weit, so klar.
Durch Zufall erfuhr die Rechtsanwältin am 28. November 2011 davon, dass das Regierungspräsidium Darmstadt an das Sozialamt herangetreten war und Auskunft verlangt hatte, in welchem Zimmer seiner Unterkunft der Flüchtling genau wohne. Das klang nach Abschiebungsvorbereitung. Die Rechtsanwältin forderte daraufhin das Regierungspräsidium auf, sofort schriftlich zuzusichern, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werde. Das Regierungspräsidium beantwortete dies mit dem Hinweis auf eine bereits drei Wochen alte Mitteilung des Bundesamtes, dass eine Überstellung nach Italien nun doch am 16. Dezember erfolgen solle.
Erst jetzt sah sich das Bundesamt bemüßigt, die Rechtsanwältin zu informieren: Italien habe einer Übernahme doch zugestimmt. Damit sei das Schreiben „mit dem eine Entscheidung im nationalen Verfahren angekündigt worden war, gegenstandslos geworden“. Das ist ein veritabler Skandal, denn ein begünstigender Verwaltungsakt darf nicht einfach still und heimlich zurückgenommen werden. Mit der Entscheidung, das Verfahren in Deutschland durchzuführen, hat sich die Verwaltung gebunden. Obwohl dies zum Einmaleins jeder Verwaltung gehört, bedurfte es einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Am 22. November 2011 verpflichtete dieses das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, vorläufig keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen einzuleiten. Neben dem Hinweis auf die Selbstbindung durch die vorangegangene Behördenentscheidung rügt das Gericht, dass es offensichtlich auch wieder einmal unterlassen worden sei, den Bescheid etwa eine Woche vor der geplanten Abschiebung zuzustellen.
Es handelt sich offenbar um ein gezieltes Vorgehen des Bundesamtes. Es sind zwei weitere Fälle bekannt, in denen Italien nach Ablehnung der Übernahme eines Flüchtlings erneut angefragt wurde. Auch in diesen Fällen wurde trotz Anforderung der Anwältin erst mit großer Verzögerung Akteneinsicht gewährt. In den Fällen, in denen versucht wurde, die Abschiebung durchzuziehen, geschah dies ohne vorherige Zustellung des entsprechenden Bescheides. Einer der Betroffenen sitzt – obwohl Deutschland die Zusicherung, das Verfahren hierzulande durchzuführen, abgegeben hatte – inzwischen in Abschiebungshaft. Dessen Erfahrungen beschreibt der im Anhang beigefügte Text der Organisation Welcome to Europe: „Kidane T.‘s Odysee durch Europa: Haft und Abschiebungen nach Italien“.