Selbstmord in Haft – Abschiebehaft war rechtswidrig‏

Sein Grab auf dem Neuen Friedhof in Jesteburg ist liebevoll gepflegt,  in den bräunlich schimmernden Marmorstein ist das Sterbedatum 2. Juli  2010 eingraviert. An diesem Tag hatte sich der Asylbewerber Slawik C. in  seiner Zelle in der Abschiebungshaftanstalt in Hannover-Langenhagen  erhängt. […]
Am 28. Juni 2010 wurde der Familienvater bei einem Besuch in der  Ausländerbehörde festgenommen und dem Haftrichter des Amtsgerichtes  Winsen vorgeführt. Die Ausländerbehörde wollte C. nach Armenien  abschieben. „Dies sollte unter Verwendung von Passersatzpapieren  geschehen, an deren ordnungsgemäßer Beschaffung schon damals erhebliche  Zweifel bestanden“, sagt der Hannoveraner Rechtsanwalt Peter Fahlbusch,  der Slawiks C. vertreten hat. Dazu sei es dann aber nicht mehr gekommen.  In den Abendstunden des 2. Juli 2010 nahm sich C. in seiner Zelle das  Leben. […]
Allein die Auswertung seiner eigenen abschiebungshaftrechtlichen  Verfahren ergebe ein erschreckendes Bild: Seit 2002 habe er hier  bundesweit 741 Mandanten vertreten. Nach den vorliegenden  rechtskräftigen Entscheidungen hätten sich davon 288 Menschen, also weit  mehr als ein Drittel aller Betroffenen, zu Unrecht in Haft befunden.  Insgesamt seien bislang 7824 rechtswidrige Hafttage angefallen. „Das  sind gut 21 Jahre; pro Gefangenem durchschnittlich 27 Tage“, resümiert  Fahlbusch. „Für einen Rechtsstaat ist das ein desaströser Befund!“  […]

http://www.han-online.de/Harburg-Land/article84211/Abschiebehaft-war-rechtswidrig.html

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