Beschlossene Änderungen bei der Residenpflicht
Sehr geehrter …
Frau Sitzmann hat vergangene Woche Ihren Freiburger Apell an Herrn Innenminister Gall weitergegeben, ich schicke Ihnen noch ein Foto mit.
Zudem hat die neue Landesregierung mit einem Kabinettsbeschluss vom 20.September entschieden, die Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu lockern und Bewegungsfreiheit innerhalb der Landesgrenzen zu gewähren („Verordnung der Landesregierung über das vorübergehende Verlassen des Aufenthaltsbereichs durch Asylbewerber (AsylAufenthVO)“). Diese Änderung soll in nächster Zeit in Kraft treten.
Zudem wird in der kommenden Woche ein Brief aller grünen Abgeordneten an die jeweiligen Landräte/Oberbürgermeister geschickt. Frau Sitzmann wird diesen Brief auch an Herrn Oberbürgermeister Salomon schicken. In dem Brief werden die zuständigen Politiker aufgefordert, bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze zu prüfen, ob nicht bereits jetzt die sogenannten Verlassenserlaubnisse großzügig und gebührenfrei erteilt werden können. Ebenso wird darum gebeten zu prüfen, ob wegen unerlaubten Verlassens des zugewiesenen Land- oder Stadtkreises laufende Bußgeldverfahren ebenso wie bereits erteilte Bußgelder aufgrund des bereits gefallenen grundsätzlichen Kabinettsbeschlusses ausgesetzt werden können.
Des Weiteren sind rückwirkend zum 1. Januar 2011 im Zuge der Veränderungen des SGB II und des SGB XII auch die Regelungen zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Auf dieses Paket haben auch junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber Anspruch, die analog zum SGB XII Anspruch auf Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben (Regelbedarf). Keinen Rechtsanspruch haben jedoch Bezieher von sogenannten Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Dieser Unterschied zwischen Leistungsbeziehern nach § 2 AsylbLG und nach § 3 AsylbLG sollte aus Gerechtigkeitsgründen möglichst bald behoben werden.
Das Land Baden-Württemberg hat im September hierzu einen Antrag im Bundesrat unterstützt, der die Bundesregierung auffordert, allen jungen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gleichen Zugang zu gewähren. Bis in dieser Hinsicht ein Rechtsanspruch verwirklicht ist, werden die Politiker in dem Brief gebeten, den Spielraum zu nutzen, der sich nach Auffassung des Städte- und Landkreistages Baden-Württemberg aus § 6 Abs. 1 des AsylbLG ableiten lässt. Nach dieser Auffassung ist es möglich, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch Kindern zu gewähren, die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erhalten.
Sie sehen, es tut sich endlich was.
Ich werde Sie auch weiterhin auf dem Laufenden halten und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mirjam Ries
Von: Edith Sitzmann MdL <sitzmann@gruene-freiburg.de>
Datum: 4. November 2011 12:43
Betreff: WG: Aktuelle Situation von Flüchtlingen
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