Die deutschen Behörden wollten den somalischen Flüchtling Abdirisaaq M. Ende August nach Malta abschieben,
obwohl ihm dort menschenunwürdige Lebensbedingungen drohten. In letzter Sekunde fand er Aufnahme im Kirchenasyl bei der Fabian- und Sebastian-Gemeinde im norddeutschen Beverstedt. Nur so konnte seine Abschiebung verhindert werden.
Denn mittlerweile ist die sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen, die für Abschiebungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung nach Malta und andere EU-Staaten gilt. Am 7. Oktober teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit, dass die Zuständigkeit für Abdirisaaq M.s Asylverfahren deshalb von Malta auf Deutschland übergegangen ist. Abdirisaaq M. konnte das Kirchenasyl daher verlassen, sein Asylersuch wird nun in Deutschland geprüft.
Genau dies hatten die Behörden dem jungen Flüchtling zuvor verwehren wollen. Denn da er die EU zuerst in Malta betreten hatte, ist zunächst Malta für sein Verfahren zuständig – auch wenn Malta mit der Durchführung von Asylverfahren und der angemessenen Versorgung von Schutzsuchenden überfordert ist und die Menschenrechte von Flüchtlingen auf Malta systematisch missachtet werden. Das belegen zahlreiche Berichte von Menschenrechtsorganisationen – und auch die Fluchtgeschichte von Abdirisaaq M.:
2007 floh der damals 15Jährige aus Somalia, nachdem er dort von islamistischen Rebellen entführt und aufgefordert worden war, für sie zu kämpfen. Um dem zu entgehen floh er durch die Wüste nach Libyen. Dort wurde er unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt. Nach einjähriger Inhaftierung und einem anschließenden Leben auf der Straße floh er in einem Boot über das Mittelmeer nach Malta. Dort kam er wiederum für acht Monate ins Gefängnis. Nach seiner Entlassung gelang ihm die Flucht nach Schweden, wo sein Asylantrag jedoch unter Bezugnahme auf die Dublin-II-Verordnung abgelehnt wurde. Als ihm die Abschiebung von Schweden nach Malta drohte, floh der junge Mann weiter nach Deutschland.
Das dem durch die jahrelange Flucht psychisch und physisch gezeichneten Flüchtling nicht länger die Abschiebung in die menschenunwürdige Haft und Lebensbedingungen in Malta droht, geht auf das mutige Engagement der Kirchengemeinde in Beverstedt zurück.
PRO ASYL appelliert an die verantwortlichen Politiker, Abschiebungen nach Malta auszusetzen. Dies ist möglich, wenn Deutschland sich bereit zeigt, die Zuständigkeit für dieses Verfahren freiwillig zu übernehmen.