Besuchsversuch im Lager Nostorf/Horst am 06.04.2011
Im Rahmen jährlich stattfindender, unabhängiger anwaltlicher Fortbildungstage zum Thema Aufenthaltsrecht fragte einer der Veranstalter- Rechtsanwalt Jan Sürig, Bremen – schriftlich sowohl bei der Hamburger Ausländerbehörde, Herrn Winter und dem Leiter der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Horst, Herrn Trzeba, an, ob ein Besuch der Einrichtung durch die VerantsaltungsteilnehmerInnen möglich wäre. Während Herr Winter nicht reagierte, teilte Herr Trzeba zunächst mit, dass man sich zwei Stunden Zeit für den Besuch nehmen werde und Mitarbeiter zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen würden.
Die VeranstalterInnen übersandten daraufhin am 18.3.2011 zur Vorbereitung folgenden Fragenkatalog:
1. Wie viele Personen leben in Nostorf?
2. Wie viele davon sind aus HH, wie viele aus MV? Gibt es Unterschiede in den Unterbringungsstandards zwischen Flüchtlingen aus HH und aus MV?
Gibt es auch Flüchtlinge, die aus Berlin nach Nostorf geschickt werden?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Wo sind die in Nostorf untergebrachten Flüchtlinge melderechtlich gemeldet?
Wie lange leben die Flüchtlinge durchschnittlich in Nostorf?
Wie lange lebt der/die am längsten hier ansässige Person schon im Lager?
Leben auch Kinder – d.h. Personen unter 18 Jahren – in Nostorf?, Wenn ja, wie wird gewährleistet dass sie ihrer Schulpflicht nachkommen und ihren Anspruch auf einen Kindergartenplatz umsetzen können? Wo ist die nächste Schule? Wo ist der nächste Kindergarten? Wie oft und wie lange fährt der Bus? Werden Kosten der Monatskarte übernommen?
Wie viele Personen leben in einem Raum?
Wie viele Personen müssen sich eine Küche/ein Bad/eine Toilette teilen?
Werden Personen aus dem Lager heraus abgeschoben? Wie viele etwa pro Monat?
Gibt es freie Arztwahl? Falls nein, wie ist gewährleistet dass Kranke eine Fachärztin/einen Facharzt aufsuchen können – insbes. bei psychischen Erkrankungen? Ist eine medizinische Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte durchgängig gewährleistet? Ist durch Dolmetscher gewährleistet, dass sich die Bewohner verständlich machen können, z.B. wenn sie ärztliche Versorgung benötigen? Wer trägt die Kosten, wie steht es mit Vertraulichkeit?
Auf welcher Rechtsgrundlage findet eine umfassende Befragung der Betroffenen vor der asylverfahrensrechtlichen Anhörung und vor Abschluß des Asylverfahrens statt?
Gibt es in interkultureller Mediation geschultes Personal?
Wie lange ist die Bearbeitungdauer des Bundesamtes in Nostorf? Nach mir vorliegenden Informationen werden Flüchtinge mit vergleichbaren Fluchtschicksalen in einigen Aussenstellen des BAMF nur als unbegründet abgelehnt, in Aufnahmeeinrichtungen wie Nostorf jedoch auffällig häufig als offensichtlich unbegründet. Gibt es dazu in Nostorf Erkenntnisse?
Gibt es eine Anwesenheitskontrolle? Wenn ja, wie genau wird die Anwesenheit kontrolliert?
Wie wird die Postverteilung und -zustellung organisiert?
Gibt es einen Sicherheitsdienst in der Einrichtung? Wenn ja, welche Befugnisse hat dieser Sicherheitsdienst und auf welcher Rechtsgrundlage handelt er?
Wie ist die Auszahlung der Sozialleistungen organisiert?
Wird bei der Unterbringung auf individuelle, fluchtspezifische Problemlagen eingegangen? (Familien, psychische Erkrankungen, HIV, Frauen mit Gewalterfahrungen usw. )
Wie wird bei der Verpflegung auf individuelle Ernährungsbedürfnisse eingegangen, insbesondere auf religöse Ernährungsvorschriften und Laktoseintoleranz ?
3. Gibt es eine behördenunabhängige Rechts- und Sozialberatung in der Aufnahmeeinrichtung? Wenn ja, welcher Träger organisiert diese Beratung?
Der Einrichtungsleiter, Herr Trzeba, sagte daraufhin den Besuch mit folgender Begründung wieder ab:
„Nach Prüfung der Angelegenheit und Rücksprache mit dem Innenministerium in Schwerin komme ich zu dem Ergebnis, dass der Besuch nicht möglich ist. Das Amt für Migration M-V ist eine kleine, mit wenig Personal ausgestattete Dienststelle, die nicht in der Lage ist, eine derart große Besuchergruppe zu empfangen und zu betreuen. Im übrigen ist das Amt in vollem Umfang damit beschäftigt, sich um die seit Sommer 2010 wieder große Zahl der eintreffenden Asylbewerber zu kümmern. Aus diesem Grunde ist es zur Zeit nicht möglich, dass mehrere Mitarbeiter für einen halben Tag die Arbeit ruhen lassen, um einem Besuchswunsch nachzukommen. „
Am 5.4.2011 nahmen die TeilnehmerInnen der Tagung zunächst telefonisch Kontakt zu BewohnerInnen der Einrichtung auf. Drei TeilnehmerInnen suchten gegen 21 Uhr am selben Tag die Einrichtung auf. Der von ihnen geäußerte Wunsch, einen der Bewohner zu besuchen wurde an der Eingangskontrolle mit dem Hinweis auf das Ende der Besuchszeiten um 20 Uhr abgelehnt. Daraufhin verließen mehrere der BewohnerInnen die Einrichtung, um die Möglichkeit zu haben, auf dem Parkplatz mit den AnwältInnen zu sprechen.
Am folgenden Tag begab sich eine Gruppe von zwölf AnwältInnen am Vormittag erneut zur Einrichtung. Diesmal wurde am eilig verschlossenen Tor mitgeteilt, Besuche seinen nur nach vorherigem, schriftlichen Antrag möglich.
Ein solcher Antrag wurde gestellt, konnte aber angeblich nicht zeitnah bearbeitet werden.
Inzwischen hatte sich eine größere Zahl von BewohnerInnen am Tor eingefunden und begann Gespräche mit den AnwältInnen.
Auch die Anfragen von Bewohnern, einzelnen der AnwältInnen als Besuchern das Gelände und ihre Unterkünfte zu zeigen, wurden abgelehnt und die Besucher zurückgedrängt. Der Leiter der Einrichtung war telefonisch nicht zu erreichen; der für die Heime zuständige Sachbearbeiter im Innenministerium tauchte ab und war, nachdem er zunächst die Besuchsanfrage und -beschwerde eines Berliner Kollegen entgegengenommen hatte, ebensowenig zu erreichen wie die ihm vorgesetzte Referatsleiterin.
Der Sicherheitsdienst verwies schliesslich auf das zwischen Pforte und Polizeistation gelegene „Besuchszimmer“, welches für jeweils insgesamt 4 Personen zur Zeit zur Verfügung stehen würde.
Diese Möglichkeit wurde von zwei AnwaltskollegInnen in Anspruch genommen, denen jedoch auch untersagt wurde, die Gespräche ausserhalb des nicht belüftbaren „Besuchszimmers“ zu führen.
Die mit ca. 30 BewohnerInnen im zugigen Pfortenbereich nur begrenzt möglichen Gespräche und die eigenen Beobachtungen der RechtsanwältInnen ergaben folgendes – auf Grund früherer Erfahrungen leider nicht überraschendes- Bild über die Situation im Lager:
Das Lager ist vollständig umzäunt und abgelegen im Wald bzw. an einer Straße gelegen, bis Boizenburg (nächster Ort) sind es 6 km, 2 x täglich soll ein Bus fahren. Der Zaun um das Lager ist mit Stacheldraht überlegt, im Eingangsbereich wird eine Konstruktion verwendet, wie sie aus Gefängnissen und Kasernen bekannt ist. In die Architektur des Lagers ist die Erinnerung an andere Lager und Stätten totaler Kontrolle eingeschrieben: verschiedene Reihen von langgezogenen Funktionsbauten bestimmen den ersten Eindruck.
Wer das Lager verlässt, muss den sog. Hausausweis beim privaten Wachschutz abgeben. Dieser hat den vollständigen Überblick, wer sich wann im Lager aufhält. Die sog. Hausausweise, auf denen neben Personalien und Foto die Alltagsversorgung der BewohnerInnen vollständig per jeweiliger Ausgabe erfasst ist, werden in den Farben rot, weiss und gelb ausgegeben: Personen mit rotem Ausweis dürfen Reisen nach Hamburg unternehmen, können sich diese jedoch kaum leisten, da sie wie alle BewohnerInnen nur über ein Taschengeld in Höhe von 40.– Euro im Monat verfügen. Personen mit weissem Ausweis sind MV zugeordnet und befinden sich in den ersten Monaten ihres Lageraufenthaltes. Personen mit gelbem Ausweis werden MV zugeordnet und haben mit einem Langzeitaufenthalt im Lager zu rechnen. Die Wachschützer am Eingang des Lagers sortieren die abgegebenen Hausausweise in Fächer nach Herkunfts- und Schengenländern (z.B. „Norwegen“).
Auch im Eingangsbereich jeder einzelnen der langgestreckten Wohnfunktionsbauten befindet sich eine weitere, wachschutzbesetzte Pforte; ebenso ist eine Wachschutzperson im Essensraum präsent. Nichts geht ohne Bewachung und Kontrolle.
Betrieben wird das Lager von den „Maltesern“, die am Eingang neben ihrem Kreuz auch ihren Sinnspruch „Weil Nähe zählt“ angebracht haben.
Entgegen der Weisung und Zusicherung des Hamburger Innensenats sind mehrere hochschwangere Frauen auch aus dem Hamburger Zuständigkeitsgebiet im Lager untergebracht.
Es leben mehrere Frauen mit Babys im Lager, außerdem eine Reihe von Kindern in schulpflichtigem Alter ohne die Möglichkeit des Schulbesuchs – darunter auch Kinder mit gymnasialer Vorbildung und gelben Hausausweisen. Weder einen Kindergarten gibt es noch sind Erzieherinnen für die zahlreichen Kinder im Kindergartenalter vorgesehen. Eine der wenigen Möglichkeiten zur Selbsttätigkeit für die Bewohnerinnen des Lagers ist es, wochenweise tagsüber die Aufsicht über die kleinen Kinder zu übernehmen und dafür den Lohn von 30.– Euro (pro Woche) zu erhalten.
Berichten von Bewohnern zufolge wurde Anfang April gegen drei Uhr nachts eine fortgeschritten schwangere Frau aus ihrem Zimmer geholt, weil angeblich ihre Fingerabdrücke im Schengengebiet festgestellt worden seien.
Flüchtlinge, die abgeschoben wurden, würden ebenfalls überwiegend nachts aus den Betten geholt.
BewohnerInnen, deren Umzug in ein anderes Heim verfügt wurde, werden darüber nur mündlich informiert; ihnen wird gesagt, dass sie sich zu einer bestimmten Zeit an der Pforte einzufinden hätten. Erst dann erfahren sie, wo sie ihr Leben fortführen sollen und wie sie dorthin gelangen.
Es gibt wohl drei MitarbeiterInnen des medizinischen Dienstes, die aber nur in Extremfällen und nach nicht nachvollziehbaren Kriterien behandlungsbedürftige BewohnerInnen an niedergelassene ÄrztInnen in Boizenburg überweisen; die Termine werden hierfür vom Lager vereinbart. Ein Vater berichtete z. B. von seinem 4-jährigen Kind mit Zahnentzündung, das erst nach 20 Tagen einen Zahnarzttermin erhielt und bis dahin mit Schmerzmitteln ruhiggestellt wurde. BewohnnerInnen berichteten von unbehandelt bleibenden chronischen Schmerzen z. B. wegen Kugeln im Körper, Herzkrankheiten, Atembeschwerden. Nicht selten beschränkt sich die medizinische Beratung auf „Ernährungstipps“ und Vertrösten auf den späteren “Transfer“. DolmetscherInnen stehen nicht zur Verfügung.
Die Mahlzeiten werden zentral in Großküchen zubereitet und rationiert (z.B. Frühstück 2 Scheiben Brot pro Person; Eier nur in gekochter Form und pro Woche) gegen Stempel im Hausausweis ausgeteilt, in dem auch die pro Person einmalig für die gesamte Dauer des Lageraufenthalts ausgegebene Tasse registriert ist. Die eigenständige Zubereitung von Mahlzeiten oder auch nur Heißgetränken durch die BewohnerInnen ist nicht möglich. Die Essenszeiten sind zentral vorgegeben. Das Angebot beschränkt sich auf Makkaroni und Kartoffeln, selten Reis, zerkochtes Gemüse und für die BewohnerInnen nicht identifizierbares Fleisch, welches mangels verlässlicher Informationen für BewohnerInnen mit religiösen Ernährungsbedürfnissen nicht verzehrbar ist.
Ebenfalls rationiert und gegen Stempel zugeteilt werden Produkte der Körperhygiene, wie Seife, Zahnpasta, Shampoo, Toilettenpapier, Damenhygiene, etc.. Wer zu den Essensausgaben die vom Lager ausgegebene Tasse vergisst mitzunehmen, erhält kein Getränk zur Mahlzeit. Eine hinreichende Flüssigkeitsversorgung ist derart, insbesondere für Kinder, nicht gewährleistet. Auffällig ist iü, dass sich selbst Kinder nachhaltig über die „Makkaroni“ beschweren, deren Qualität also besonders schlecht sein muss. Ob die Firma X, die u.a. Restaurants im hippen Berlin Mitte zertifiziert, mit der Versorgung der BewohnerInnen mit Mahlzeiten beauftragt ist oder der mehrmals ein- und ausfahrende Lieferwagen der Catering-Firma nur die Kantine für die MitarbeiterInnen des Amtes für Migration MV und des BAMF beliefert, ist eine der offenen Fragen, die im Nachgang zu klären sein werden.
Die Zimmer der BewohnerInnen sind entweder 2- (ca. 10 qm) oder 4-Bettzimmer oder Familienzimmer jeweils mit Feldbett, Tisch, Spind und manchmal einem Stuhl, sonst keiner weiteren Möblierung. Untersuchungshäftlinge und Schäferhunde haben per gesetzlicher Anordnung mehr Platz zur Verfügung als viele der BewohnerInnen. Untersuchungshäftlinge haben mehr und bessere Möglichkeiten, ihre Zellen persönlich einzurichten. Lange Flure; die sanitären Einrichtungen sind Gemeinschaftseinrichtungen. Niemand soll sich heimisch fühlen. Privat- und Intimsphäre sind nicht erwünscht.
Über mangelnde Information über ihre Situation berichteten alle BewohnerInnen; sie leiden unter der Monotonie und der Isolation.
Der Zugang zu Beratungsstellen und AnwältInnen wird erschwert bzw. verhindert durch fehlende Information, vom „Taschengeld“ nicht leistbare Fahrtkosten und mangelnde Sprachkenntnisse.
Die Wachschützer an der Eingangspforte, im Verhalten und in der Sprache ganz im Duktus des Corpsgeistes der totalen Institution verfangen, verweisen demgegenüber auf die Einrichtung des „Besuchszimmers“, die erst kürzlich aufgrund der -so wörtlich- „Infiltrationen“ des Flüchtlingsrates erfolgt sei.
Die Polizei betreibt angrenzend an die vom privaten Wachschutz verwaltete Eingangspforte eine Station, die räumlich nicht durch besondere Vorrichtungen von der Pforte abgegrenzt ist. Die dortige „Verwahrzelle“ dürfen wir ebenfalls nicht besichtigen. Erklärung: keine.
12.04.2011
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Claudius Brenneisen (Hamburg), Berenice Böhlo (Berlin), Insa Graefe (Hamburg), Sven Hasse (Berlin), Christina Herrig (Leipzig), Thomas Moritz (Berlin), Ianka Pigors (Hamburg), Ilka Quirling (Hamburg), Jan Sürig (Bremen), Alexander Wagner (Bremen), Beatrix Wallek (Leipzig), Ünal Zeran (Hamburg)