Presseerklärung 14. Dezember 2010
PRO ASYL:
Bleiberecht nach Schulnoten kann eine umfassende Bleiberechtsregelung nicht ersetzen
Das Plenum des Bundesrates wird sich am Freitag mit Empfehlungen seines Innenausschusses zur Umsetzung einer Bleiberechtsregelung für „gut integrierte“ geduldete Jugendliche auseinandersetzen. Es handelt sich um einen Beitrag zur Umsetzung eines Beschlusses der Innenministerkonferenz von November. Ein Blick auf den Wortlaut der Bundestagsdrucksache zeigt nun: Das hastig geschnürte Paket hat fast keinen Inhalt und der Adressatenkreis ist extrem klein.
Abgeschöpft werden soll das jüngste und perspektivreichste „Humankapital“. Die „gut integrierten“ Schüler sind Schachfiguren im vor einigen Monaten eröffneten Spiel „Ökonomisierung der Zuwanderung“ zur Abfederung des demographischen Wandels in Deutschland. Beim Bleiberecht für langjährig hier Lebende geht es jedoch um humanitäre Entscheidungen und nicht um Nützlichkeitserwägungen.
Nach der nun vorgeschlagenen Regelung sollen lediglich 15- bis 20-jährige Jugendliche begünstigt werden, die mindestens sechs Jahre in Deutschland leben und so lange hier auch zur Schule gegangen sind bzw. einen Schulabschluss erreicht haben. Die Eltern und minderjährigen Geschwister dürfen zunächst bleiben bis zur Volljährigkeit. Dann muss der Lebensunterhalt für die gesamte Familie überwiegend aus eigener Kraft gesichert sein. Auch das Erfordernis der „guten Integration“ schwebt als unbestimmter Rechtsbegriff und Damoklesschwert über den Jugendlichen. Die Pädagogik der kommenden Jahre heißt so: Bimsen für den Aufenthalt. Darf man dabei einmal sitzen bleiben und hat dennoch im Sinne der Ausländerbehörde erfolgreich die Schule besucht?
Die Zahl der jungen Flüchtlinge, die in den Alterskorridor hineinpassen, beläuft sich auf etwa 7.000 bis 7.500. Das sind 8 bis 9% der bundesweit 86.000 Geduldeten. Von diesen leben etwa zwei Drittel seit sechs Jahren in Deutschland. Entsprechend würden also etwa 4.500 bis 5.000 junge Flüchtlinge potentiell von der Regelung begünstigt sein.
Wie viele dann noch wegen unzureichender Leistungen aussortiert werden und ggf. nach weiteren Jahren in Deutschland abgeschoben werden, obwohl sie hier mehr als ihr halbes Leben verbracht haben, lässt sich nicht vorhersagen.
Mit diesem Minimalansatz soll jede weitere Debatte um eine Bleiberechtsregelung politisch beerdigt werden: „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein über die Schaffung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für gut integrierte ausländische Jugendliche und Heranwachsende durch die Aufnahme eines neuen § 25a in das Aufenthaltsgesetz hinausgehender Bedarf weder für eine neue Bleiberechtsregelung noch für eine weitere gesetzliche Altfallregelung besteht.“
Das Bleiberecht nach Schulnoten kann eine umfassende Bleiberechtsregelung nicht ersetzen. PRO ASYL fordert die Politik auf, ihre Hausaufgaben zu machen und ein Bleiberecht nach humanitären Kriterien zu schaffen.
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