US-Deserteur vor dem Europäischen Gerichtshof

Asylverfahren von André Shepherd wird in Luxemburg verhandeltAndré

Mit einem Vorlagebeschluss hat das Verwaltungsgericht München vor wenigen Tagen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Klärung grundsätzlicher Fragen im Asylverfahren des US-Deserteurs André Shepherd gebeten. Zu prüfen ist, so das Gericht, „ab welchem Grad der Verstrickung in militärische Auseinandersetzungen das Flüchtlingsrecht einem Angehörigen der Streitkräfte eine Desertion zugesteht, wegen der er bestraft wird“. Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat das Verwaltungsgericht das Asylverfahren ausgesetzt.

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Manipulation der Fingerkuppen kann zur Einstellung des Asylverfahrens führen

Asylbewerber sind gesetzlich verpflichtet, sich zur Feststellung ihrer Identität Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.

Vereiteln sie deren Auswertbarkeit durch Manipulation ihrer Fingerkuppen, kann das Asylverfahren wegen Nichtbetreibens eingestellt werden, ohne dass eine Entscheidung über die Begründetheit des Asylgesuchs getroffen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
BVerwG: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=61

Der Entscheidung lag der Fall eines Asylbewerbers zugrunde, der keine Identitätspapiere vorlegte und angab, somalischer Staatsangehöriger zu sein. Ihm wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundesamt – am Tag der Asylantragstellung Fingerabdrücke abgenommen. Deren Auswertung zum Zweck des Abgleichs mit der Europäischen Fingerabdruckdatenbank (EURODAC) war jedoch nicht möglich. Der mit der Abnahme der Fingerabdrücke befasste Mitarbeiter vermerkte Spuren von Manipulationen an den Fingerkuppen. Daraufhin wurde der Kläger schriftlich aufgefordert, sein Asylverfahren u.a. dadurch zu betreiben, dass er binnen eines Monats in der Außenstelle Mehr

Der dritte Tote

Bewohner des Flüchtlingslager Harbke begeht Suizid

 von Refugee Protest Bitterfeld und Antirassistisches Netzwerk Sachsen-Anhalt  /27.08.2013

Wie erst vor einigen Tagen bekannt wurde, nahm sich bereits Anfang August ein Bewohner des Flüchtlingslager Harbke (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt) gewaltsam das Leben. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen Mann aus Indien, der ohne Angehörige im Lager lebte. Die genauen Umstände und Beweggründe zu dem tragischen Vorfall sind bisher ungeklärt. Laut Aussagen anderer Bewohner des Lagers lebte der Tote sehr zurückgezogen und hatte mit psychischen Problemen zu kämpfen. Bisher gibt es keine genaueren Information oder eine Stellungnahme durch die Heimleitung oder den Landkreises, der die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu verantworten hat.

Mit dem Ableben des Mannes aus Harbke muss der bereits dritte Tote aus einer sogenannten Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt für 2013 verzeichnet werden. Zuvor, im April diesen Jahres, verstarb Cosmo Saizon1 aus dem Lager Friedersdorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Kurz darauf, im Mai, erlag Adams Bagna2 aus dem Lager in Bernburg (Salzlandkreis ) den Folgen eines schweren Asthmaanfalls. In beiden Fällen sind sowohl die mangelhafte medizinische Versorgung als auch die schlechten hygienischen Bedingungen in den Lagern für den Tod der beiden mitverantwortlich.

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Refugee Struggle for Freedom / Bundesweiter Streik der Asylsuchenden

Polizeilicher Übergriff auf den Protestmarsch der Route B bei Wolfsbach

Gegen 14:30 wurde die Gruppe bestehend aus 23 Non-Citizens und einigen Unterstützer_innen, die sich auf dem Weg von Amberg nach Schmidmühlen befanden, von Polizeieinsatzkräften aufgehalten und eingekesselt. Als sich die Non-Citizens weigerten, ihre Ausweise kontrollieren zu lassen, wurden sie von den Beamten auseinander gezerrt, kontrolliert und in Polizeiautos wegtransportiert. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, einer ist bisher ins Krankenhaus gebracht worden. Bei einem weiteren Verletzten weigerte sich die Polizei den Notarzt zu rufen. Zur Zeit werden weitere Personen festgenommen.
Sechs der anwesenden Non-Citizen setzen den Protestmarsch fort.

Weitere Informationen

Media Work Group

Mögliche EU-Rechtswidrigkeit in Sachen Abschiebungshaft: BGH ruft EuGH an

PRO ASYL fordert: Schluss mit den rechtswidrigen Inhaftierungen in Justizvollzugsanstalten

Presseerklärung: 21. August 2013 /  In zehn von 16 Bundesländern wird Abschiebungshaft in einer Justizvollzuganstalt vollzogen. Dort sind zumeist auch Straftäter oder Untersuchungshäftlinge inhaftiert. Wegen eines möglichen Verstoßes der deutschen Abschiebungshaft-Praxis gegen EU-Recht hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angerufen. In der jetzt bekannt gewordenen BGH-Vorlage vom 11. Juli 2013 geht es um die Frage, ob die Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Abschiebung gegen das Trennungsgebot nach EU-Recht verstößt. Da der bloße Umstand, ausreisepflichtig zu sein, keine Straftat ist, will das EU-Recht eine gemeinsame Inhaftierung mit Straftätern verhindern.
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Bremgarten ist überall – auch in Solothurn

No go aereas für Geflüchtete in der SchweizVerbotskarte

Sie haben in ihrer Unterkunft einen Töggelikasten und einen HDTV-Fernseher. Tageslicht haben sie indes nicht, denn sie wohnen unterirdisch. Und auch keine Eigenständigkeit. Ihre Gesamtsituation, diejenige jeder asylsuchenden Person in der Schweiz, ist prekär. Doch darüber wird im Zuge der zehn protestierenden Asylbewerber von Solothurn nicht gesprochen. Darüber, dass ihr Protest am Bahnhof Solothurn legitim ist – wie es auch die Unterstützung durch einzelne Mitglieder der jungen Grünen ist. Die Gründe für die Legitimität des Protestes liegen auf der Hand – und wer dabei Instrumentalisierung ortet, geht von einem hässlichen Menschenbild aus. Hier liegt das eigentliche Problem. Wenn Asylsuchende in Bremgarten «sensible Zonen» nicht betreten und nicht in die Badi dürfen während draussen über 30 Grad herrschen, dann berührt dies anscheinend  die Volksseele. Völlig zurecht. Es erinnert an Apartheid, u… weiterlesen

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4.000 Menschen demonstrieren in Hamburg

Demonstration in Hamburg Wir hatten nie die Absicht nach Europa zu kommen

Wir arbeiteten und lebten in Libyen, ein Land in unserem Kontinent Afrika, das uns die Möglichkeit gab, unsere Existenz zu sichern. Wir hatten nie die Absicht nach Europa zu kommen.
Mit der Intervention der NATO, zum „Schutz der Zivilbevölkerung“ hieß es, eskalierte der Krieg und wir verloren alles.
Viele verloren ihr Leben. Ein Teil von uns wurde mit überfüllten Booten aufs Mittelmeer geschickt.  So kamen wir nach Lampedusa. Viele starben auf der Überfahrt.
In Italien lebten wir unter schwersten Bedingungen bis unser Flüchtlingsstatus garantiert wurde.
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„Virus der Solidarität“

Liebe Freundinnen und Freunde!

Von einem „Virus der Solidarität“ haben griechische AktivistInnen gesprochen, als sie unlängst auf einer Rundreise über ihre Kämpfe und Projekte gegen das Krisenregime berichteten. Ein ähnlicher „Virus“ scheint sich auch in der Auseinandersetzung mit dem Grenz- und Abschieberegime auszubreiten…

Mehr Infos im KOMPASS – ANTIRA – NEWSLETTER NR. 18 / AUGUST 2013

Lebensbedingungen von Roma in Südosteuropa

MigrationsursachenMarkierter Reisepass / Beiträge von chachipe

Am Donnerstag, dem 7. Juni, haben die europäischen Innenminister eine Reform der Schengenregeln verabschiedet, die eine befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Inneren des Schengenraums ermöglicht. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die Flüchtlingswelle aus Nordafrika, im Anschluss an den Arabischen Frühling, Anfang 2011. Gleichzeitig ist sie aber auch eine unverhohlene Reaktion auf die Ankunft mehrerer tausender sogenannter Armutsflüchtlinge aus Osteuropa, die gerade in Deutschland die Debatte bestimmt. Ich möchte in meinem Vortrag auf diese sogenannten Mehr

Bundesdeutsche Flüchtlingpolitik und ihre tödlichen Folgen

20 Jahre Recherche & Dokumentation des staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus

Bundesdeutsche Flüchtlingpolitik und ihre tödlichen Folgen 1993 bis 2012 / 20. aktualisierte Auflage
Menschen flohen vor Verfolgung, Hunger und Elend. Sie fanden hier den Tod.
Die Dokumentation umfaßt Todesfälle und Verletzungen bei Grenzüberquerungen; Selbsttötungen, Selbsttötungsversuche und Verletzungen von Flüchtlingen aus Angst und auf der Flucht vor Abschiebungen; Todesfälle und Verletzungen während Abschiebungen; Mißhandlungen, Folter oder sonstige gesundheitliche Schäden nach Abschiebungen. Die Zusammenstellung umfaßt auch Brände  und Anschläge auf Flüchtlingssammellager. Die beschriebenen Einzelschicksale machen deutlich, daß die Wahrscheinlichkeit, in der BRD Schutz und Sicherheit zu finden, gegen Null läuft. Die Lebensbedingungen für Flüchtlinge sind nach wie vor menschenverachtend und brutal (www.ari-berlin.org/doku/titel.htm).  Mehr Informationen…