Information des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg:
Folgeantragsteller/innen wurden ohne Durchführung eines Asylverfahrens abgeschoben.
Heute vormittag gab es eine Sammelabschiebung nach Serbien und Mazedonien über den Baden-Airpark (bei Baden-Baden). Nach Informationen des Regierungspräsdiums Karlsruhe wurden dabei insgesamt 77 Personen abgeschoben, darunter 44 Personen aus Baden-Württemberg, die anderen Personen kamen aus Hessen, dem Saarland, Sachsen und Thüringen. Es wurden Familien und Einzelpersonen abgeschoben. Es waren keine Personen dabei, die sich zu einer „freiwilligen Ausreise“ bereit erklärt hatten.
Vermutlich wurden vor allem Personen abgeschoben, die einen Asylfolgeantrag gestellt hatten. Bei mindestens zwei Fällen ist bekannt geworden, dass diese erst am Vorabend von der Nichtdurchführung des Asylverfahrens und der Abschiebung in Kenntnis gesetzt wurden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in diesen Fällen die Mitteilung über die Nichtdurchführung des Asylerfahrens nach § 71 Abs. 5 AsylVfG erst beim Vollzug der Abschiebung bekannt gegeben. Diese Praxis deutet darauf hin, dass auch weitere Betroffene über die Nichtdurchführung eines Asylverfahrens und die plötzliche Abschiebung in Unkenntnis gehalten werden sollen.
Kurz nach dem Beschluss des Bundestags zur Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsstaaten“ wird damit auch in Baden-Württemberg zu einer härteren Abschiebepraxis übergegangen. Und dies, obwohl der Bundesrat diesem Gesetz noch nicht zugestimmt hat und obwohl zumindest die regierende grüne Partei in Baden-Württemberg dieses Gesetz ablehnt (vgl: 04.07.2014 Heilbronner Stimme: „Grüne lehnen Verschärfung des Asylrechts ab“)