Schnellere Abschiebung zum Ziel
Bundesregierung legt Referententwurf vor.
„Die genannten Staaten werden als sichere Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) eingestuft, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ‑ im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag ‑ den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Deutschland wird dadurch als Zielland für aus asylfremden Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv.“