Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD

 Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag für den Flüchtlingsbereich

  • Alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung angelehnt an den Bundesratsentwurf Schleswig-Holsteins, grundsätzliche überwiegende Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung
  • Vereinfachungen in §25a AufenthG (für Jugendliche und Heranwachsende)
  • Verkürzung der Verfahrensdauer Asylverfahren auf 3 Monate, damit verbunden Aufstockung Personal beim BAMF
  • Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien sollen als sichere Herkunftsstaaten deklariert werden
  • Resettlement soll verstetigt und quantitativ deutlich ausgebaut werden, Familiennachzug zu Resettlementflüchtlingen soll erleichtert werden
  • Residenzpflicht wird für alle auf das Land ausgeweitet, für Aufenthalte bis zu einer Woche außerhalb des Bundeslandes genügt Mitteilung an Ausländerbehörde. Bei Studium, Berufsausübung und -ausbildung besteht in der Regel ein Anspruch auf Befreiung von der räumlichen Beschränkung und Wohnsitzauflage.
  • Asylmündigkeit wird auf 18 Jahre angehoben
  • Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten
  • Früher Spracherwerb für Asylsuchende
  • Zügige Umsetzung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG
  • Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.

Der Koalitionsvertrag!

Hessischer Flüchtlingsrat <hfr@fr-hessen.de>
gez. Timmo Scherenberg

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