Die Botschaft führt immer wieder sogenannte mobile Botschaftsanhörungen durch….

 Juristische Kriminalisierung von Menschenrechtsaktivisten nach massiver Polizeigewalt bei der Besetzung in Berlin am 15.10.2012Berlin

Pressemitteilung: The VOICE Refugee Forum Germany und der Karawane für die Rechte von Flüchtlinge und Migrant_innen in Deutschland vom 7.7.13 /  http://thevoiceforum.org/node/3278

Am Dienstag, den 9.7.2013 wird der Prozess gegen den Aktivisten Thomas Ndindah, der am 15.10.2012 an den Protesten gegen die illegalen Abschiebepraktiken und Kollaboration der nigerianischen Botschaftsangehörigen teilgenommen hat, fortgesetzt werden. Thomas Ndindah wird „gewalttätiger Widerstand gegen Amtsträger“ (der Polizei) vorgeworfen, obwohl die gewalttätigen Übergriffe an diesem Tag vor allem seitens der „Amtsträger“ in eskalativer Weise sowohl vor der Botschaft begonnen, als auch während der Gewahrsamszeit der Festgenommenen massiv fortgesetzt wurden.

Soweit bisher bekannt ist, wird bezüglich der eingereichten Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt und rassistischer Übergriffe während des Gewahrsams seitens der gleichen Staatsanwaltschaft entweder gar nicht oder nur schleppend ermittelt, um diese dann später gegebenenfalls stillschweigend einstellen zu können. Der Protest mit friedlicher „Besetzung“ der nigerianischen Botschaft fand nach einer Reihe jahrelanger Protestaktionen gegen die widerrechtliche Erstellung von sog. „Reisedokumenten“ zur Abschiebung von Asylsuchenden aus Deutschland statt, nachdem wiederholte öffentliche Informationen und direkte Anschreiben an die Botschaft und den damaligen Präsidenten Nigerias schlichtweg ignoriert wurden. Die Botschaft führt immer wieder sog. mobile Botschaftsanhörungen durch, zu denen die Betroffenen oft genug mit polizeilichem Zwang vorgeführt werden. Dabei wurde und werden die mutmaßliche Herkunft der Menschen anhand zweifelhafter Merkmale, wie Kopfform, traditionelle Narben und Dialekt „festgestellt“ und die für eine Abschiebung benötigten Reisedokumente nach Nigeria dann skrupellos ausgestellt, auch wenn die Menschen ganz sicher keine Staatsbürger Nigerias waren bzw. sind. Diese Praxis steht im Widerspruch mit nationalem, internationalem sowie den Völker- und Menschenrechten der beteiligten Staaten und Menschen und muss deswegen umgehend beendet werden!

Beim Prozessauftakt am 18.6.2013 konnte anhand des polizeilich angefertigten „Beweisvideos“ nachgewiesen werden, dass der Vorwurf der „Gewalttätigkeit“ haltlos ist und nur aufgrund der manipulativen Auswahl von Standbildern aus diesem Video konstruiert wurde. Mbolo Yufanyi wurde als Zeuge der Verteidigung gehört und berichtete umfänglich über die gegen ihn selbst stattgefundenen gewalttätigen Handlungen und die allgemein widerrechtlichen Übergriffe seitens der damals agierenden Polizeibeamten. Er selbst wurde vor seiner Festnahme mehrfach von Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, weswegen auch die Intervention von Thomas Ndindah in dieser Situation als Nothilfe gegen die vorsätzliche Körperverletzung im Amt gerechtfertigt war. Dass Staatsanwaltschaften und Gerichte in Deutschland den Aussagen exekutiver „Amtsträger“ mehr Glaubwürdigkeit, als denen von Polizeigewalt Betroffenen zusprechen ist angesichts der Statistik einschlägiger Fälle unübersehbar, selbst wenn sich erstere im Rahmen der jeweiligen Beweisaufnahme in nachhaltige Widersprüche verstrickt hatten. Inwieweit sich das hier zuständige Gericht für die Grundrechte von Menschen ohne Exekutivfunktion stark zu machen bereit ist, bleibt abzuwarten. (Video: Deportation Chain – Police Brutality at Nigerian Embassy [cross point])

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=7DUBCWZ4em8

In Dresden wurde gerade der Prozess gegen den Stadtjugendpfarrer von Jena wegen der Unhaltbarkeit der Vorenthaltung wesentlicher Beweismittel ausgesetzt, um zu prüfen, ob unter den gegebenen Voraussetzungen eine Fortführung des konstruierten Prozesses überhaupt noch rechtsstaatlich möglich ist. In anderem Zusammenhang möchten wir aber auch auf die unsäglichen „Prozesse“ gegen die Mörder unserer Brüder und Schwestern wie Oury Jalloh, Layé-Alama Condé oder Christy Omordion Schwundeck verweisen, in denen Staatsanwaltschaften und Gerichte in Sachsen-Anhalt, Bremen und Hessen eine Aufklärung der Umstände dieser Todesfälle nachhaltig boykottieren.

Nach dem ersten Prozesstag wurde Thomas Ndindah seitens des Gerichtes eine Einstellung des Verfahrens ohne die bis dahin stattgefundene Vernehmung der gewalttätigen Polizeibeamten angeboten. Aufgrund der dargestellten Faktenlage (berechtigter, friedlicher Protest – gewalttätige Übergriffe der als „Zeugen“ geladenen Polizeibeamten – Nothilfe als rechtfertigender Grund für eine angemessen gewaltfreie [halten statt ziehen!] Intervention – manipulative Beweismittelpräsentation) und insbesondere zur Konfrontation der Gewalttäter mit ihren Handlungen vor einem Gericht, wurde dieser Vorschlag seitens des Angeklagten trotz der zu befürchtenden „Verurteilung“ im weiteren Verlauf des Prozesses aus politischen Gründen zurückgewiesen. Thomas Ndindah ist nicht bereit, sich nur zur Vermeidung persönlicher Nachteile durch die gängige rechtsbeugende Praxis deutscher Gerichte im Zusammenhang mit der Vertuschung rechtswidriger Handlungen deutscher Polizisten, auf einen auf Stillschweigen zielenden „Kompromiss“einzulassen.

Im Vorfeld des zweiten Prozesstages wurde nun nach der Ablehnung der vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens bekannt, dass die ursprünglich schon geladenen Polizeibeamten wieder ausgeladen werden sollen, um die Anklage um zusätzlich konstruierte Anklagepunkte mit Verstößen gegen das Versammlungsrecht zu erweitern (der Angeklagte  war Anmelder mehrerer Protestaktionen an diesem Tag), welches eine Aussetzung des Verfahrens zur angemessenen Akteneinsicht bezüglich der neu erhobenen Vorwürfe erforderlich machen würde. Begründet wird diese nachträgliche Erweiterung der Anklagepunkte sicherlich mit der „not-wendigen“ Umfänglichkeit der Vorwürfe und finanziellen Überlegungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Verfahrens. Offensichtlich erscheinen jedoch dem Gericht die bisher konstruierten Vorwürfe noch nicht ausreichend für eine begründbare Verurteilung in der Sache, sodass nunmehr mit mehreren Anklagepunkten der öffentliche Eindruck multipler Verfehlungen erzeugt werden soll.

Wir werden trotz der angekündigten Ausweitung der Anklagepunkte auch die kommenden Prozesstage dazu nutzen, um die Rechtmäßigkeit unseres Protestes sowie die Angemessenheit unserer Ausdrucksmittel und Reaktionen auf polizeiliche Übergriffe zu belegen und im Gegenzug eine Anklage gegen die gewalttätige Polizeipraxis und die  manipulative Konstruktion der Anklage zu etablieren.  Wir laden alle Geflüchteten, Aktivisten und antirassistische Unterstützer_innen ein, uns in diesem Prozess und allen weiteren, kommenden Prozessen gegen weitere Aktivisten zu begleiten und durch Anwesenheit im Gericht Unterstützung zu leisten.

Der zweite Prozesstag gegen Thomas Ndindah vom The VOICE Refugee Forum, der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen sowie dem BREAK ISOLATION Netzwerk findet am 9. Juli 2013 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Raum 456 Turmstrasse 91 statt.

„Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat.“ Mohandas Karamchand Gandhi

Thomas Ndindah – (+49176 99621504)
The VOICE Refugee Forum Jena
Schillergäßchen 5
07745 Jena
Mail: thevoiceforum@gmx.de
Homepages: http://thevoiceforum.org/ , http://thecaravan.org/ ,
http://breakisolation.blogsport.de/
Für Spenden siehe: http://thevoiceforum.org/node/3244

 

Spendenkonto:
Förderverein The VOICE e.V.
Sparkasse Göttingen
Kontonummer 127829
BLZ: 260 500 01
BAN: DE97 2605 0001 0000 1278 29,
BIC: NOLADE21GOE
Kontakt: foederverein_the_voice@web.de

Weitere Termine zu repressiven Prozessen gegen Aktivisten:
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2013/07/05/nachster-termin-im-…
Flyer als PDF zum Ausdrucken und weiterverbreiten: prozess-termin am 15.7.

 

 

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