Aktuelle Zahlen

Asylverfahren im ersten Halbjahr 2012

Demnach gab es 27.826 Asylanträgen (Erstanträge und Folgeanträge) und bei 25.570 Entscheidungen eine Gesamtschutzquote 33,2%. Davon waren 1,3% Anerkennung nach Art. 16a Grundgesetz, 16,2 % Anerkennungen als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, 15,7 % erhielten subsidiären Schutz.
Die relative hohe Gesamtschutzquote ist auf die Gewährung subsidiären Schutzes zurückzuführen.
Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2011 gab es bei einer Gesamtzahl von 43.362 Entscheidungen 1,5% Anerkennungen nach Art. 16a GG, 14,9 % Anerkennung als Flüchtlinge nach der GFK und 5,95% erhielten subsidiären Schutz. Die Gesamtschutzquote betrug 22,3%.
Die erhöhte Schutzquote im ersten Halbjahr 2012 ist ganz wesentlich auf Entscheidung über Asylanträge von SyrerInnen zurückzuführen, wo vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 über 3.849 Anträge entschieden wurde. Von diesen Anträgen ist bei 2,2% der Anträge Asyl nach Art 16a GG gewährt worden, in 25,3% der Fälle ist ein Flüchtlingsschutz nach der GFK anerkannt worden, und bei 67,0% der Anträge wurde subsidiärer Schutz gewährt.

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