Nächste größere Sammelabschiebung am Dienstag den 22. September 2015, Abflug der Maschine 16 Uhr. Beginn der Protestaktion: 11.00 Uhr
Die Politik der „Sicheren Herkunftsländer“ nicht hinnehmen!!!
Wer sich an Abschiebungen beteiligt, handelt gegen menschenrechtliche Grundsätze!
Am Dienstag den 22. September 2015 wird nach vorliegenden Informationen, wieder eine Sammelabschiebung nach Belgrad und Skopje stattfinden. Wir rufen dazu auf, die Abschiebungen am Baden-Airpark zu beobachten und selbstbestimmt zum Baden-Airpark zu kommen. Wir treffen uns ab 11 Uhr beim Flughafen Karlsruhe Baden-Baden (Baden-Airpark). Der Flug für die Sammelabschiebung ist für 16.00 Uhr geplant.
Wer sich an Abschiebungen beteiligt, handelt gegen menschenrechtliche Grundsätze!
Im November 2014 wurden Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ eingestuft. Kritisiert wurde die Einstufung von Flüchtlingsseite als „verharmlosend und irreführend“. Nach dem Willen einiger Politiker sollen Montenegro, das Kosovo, Albanien und selbst die Türkei noch dazu kommen. Das heißt, dass Menschen die aus diesen Ländern kommen, grundsätzlich keinen Anspruch auf Schutz haben. Ihr Asylantrag wird in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet und ist mit eingeschränkten Rechtsgarantien verbunden. Die Beweislast ist umgekehrt. Betroffen davon sind mehr als 90 Prozent Angehörige der Roma.
Sichere Herkunftsländer – Treibende Kraft die Deutschen Arbeitgeberverbände
Treibende Kraft für die Einführung von sicheren Herkunftsländer war die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die 1983 ein „Ausländerproblem“ diagnostiziert haben. Die BDA formulierte Wochen vor der Grundgesetzänderung ihre Vorstellung von einer Grundgesetzänderung öffentlich: Kein Recht auf politisches Asyl haben „Asylbewerber aus Ländern, in denen es offensichtlich keine politische Verfolgung gibt.“ Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wurde bei EU-Konferenzen im Dezember1992 in London und im Juni 1993 in Kopenhagen als Abschottungsstrategie entwickelt und als Teil des Asylkompromisses 1992/1993 in Deutschland eingeführt. Seitdem wird es von einigen europäischen Ländern gegen Balkanländer angewendet. Nur ein Viertel der EU-Mitgliedsstaaten betreibt diese Politik und darin sind sie sich nicht einig. So wird Serbien von sieben Ländern, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien von acht EU-Mitgliedsstaaten als sicher erklärt. Länder wie Frankreich, Luxemburg und Deutschland gehören dazu. Dort laufen eine Reihe von Gerichtsverfahren gegen das Konzept der sicheren Herkunftsländer. Beim Kosovo sind es vier Länder. Seit 1992 gibt es von Deutschland immer wieder Versuche ein einheitliches Konzept europaweit zu etablieren. Serbien und Mazedonien sind EU-Beitrittskandidaten, da möchte man die Menschenrechtssituation gut darstellen.
Verfolgung von Roma in den Balkan-Ländern / Obwohl die strukturellen Diskriminierungen gegen Roma vielfach belegt sind, wird eine lebensbedrohliche Verfolgung nicht anerkannt. Ebenfalls ist der Zugang zu wichtigen sozio-ökonomischen Kernrechten (Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnen, öffentliche Fürsorge, Nahrung) für viele nicht möglich. Es ist unglaublich, wie von allen Parteien bis hin zu den GRÜNEN eine Lebenssituation für Roma in den Balkan-Ländern schön geredet wird, die es so gar nicht gibt. Dort herrschen gesellschaftliche und staatliche Strukturen gegen Roma, die in jeden Lebensbereich der Betroffenen hineinwirken. Führende Vertreter von Gesellschaft und Staat instrumentalisieren heute eine Haltung von Intoleranz und Hass gegen Roma, die weitaus wirkmächtiger sind als in Zeiten als Jugoslawien noch existierte.
Schutzgarantien / Das Nichtzurückweisungsprinzip (Non-refoulement-Gebot) ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen auch schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das Ministerkomitee des Europarat hat 2005, Leitlinien erlassen, „die kollektive Abschiebungen verbieten. Entscheidungen können nur einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung aller Umstände getroffen werden. Jeder, der von einer Abschiebung betroffen ist, muss bei einer unparteiischen und unabhängigen Stelle ein effektives Rechtsmittel gegen die Abschiebungsentscheidung einlegen können.“ Das Konzept der sicheren Herkunftsländer steht im Widerspruch zu dem Non-Refoulement-Gebot. Weiterhin kann von einer kollektiven Abschiebung gesprochen werden, da jeder Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird und mehrheitlich Roma betroffen sind. Auch widerspricht das Konzept der sicheren Herkunftsländer europäischem Recht. Artikel 9 der EU-Qualifikationsrichtlinie besagt, dass Diskriminierungen und Ausgrenzungen, die jede für sich genommen noch nicht als Verfolgung anzusehen sind, können in ihrem Zusammenwirken jedoch eine Verfolgung darstellen. Existenzielle Bedrohungssituationen können den Schweregrad der flüchtlingsrechtlichen Verfolgung erreichen, meint das Institut für Menschenrechte. Auch nach den EU-Richtlinen von 2013 ist dieser Asypekt bei der Bestimmung sicheren Herkunftsländer zu berücksichtigen.
Falsches politisches Signal / Das politisches Signal, das mit der Einstufung Serbiens, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sicher, gesendet wird, ist fatal. Montenegro, der Kosovo, Albanien und die Türkei sollen jetzt noch dazu kommen. Konkret heißt das nämlich, dass massive menschenrechtlich Defizite, Korruption, Polizeigewalt, fehlende öffentliche Fürsorge, strukturelle Diskriminierung, hohe Kindersterblichkeit, Ausschluss von politischer Partizipation und vieles mehr, als demokratisch konsolidiert erklärt wird. Verheerende gesellschaftliche Zustände, die Nichtgewährung von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte werden so legitimiert.
Wer sich an Abschiebungen beteiligt, handelt gegen menschenrechtliche Grundsätze!
Abschiebungen und Vertreibungen (sog. freiwillige Ausreise) basieren auf unmittelbarem staatlichen Zwang. Alle, vom Regierungspräsidium Karlsruhe, der Polizei, vom Flughafen, den Busunternehmen bis zur Bulgaria Air sind dafür verantwortlich zu machen. Sie sind mitverantwortlich, nicht nur für eine rassistische Politik, sondern auch für die Konsequenzen, die eine Abschiebung für die Betroffenen hat. Niemand kann sich hinter Verantwortlichkeiten verstecken.
Kriminalisierung auf neuem Niveau / Sie müssen wissen, dass eine Abschiebung (ein staatliches Herausschleppen) mit hohen Kosten verbunden ist. So muss zum Beispiel Frau Ametovic und ihre Kinder, die am 20. Januar 2015 vom Baden-Airpark abgeschoben wurden, mehr als 7.000 € dafür bezahlen. Ein Betrag, den Frau Ametovic zu keinem Zeitpunkt bezahlen kann. Ohne Bezahlung wird jedoch eine erneute Einreise strafrechtlich verfolgt. Gleichzeitig ist die Mutter von sechs Kindern im europäischen Polizeicomputer des Schengen-Systems in Straßburg erfasst und als potentiell kriminell eingestuft. Gleiches gilt für den Computer der ihre Fingerabdrücke in Luxemburg gespeichert hat. Betroffene werden damit nicht nur aus sicheren sozialen und solidarischen Verhältnissen zwangsweise entfernt, sondern sie werden durch ein perfides Strafverfolgungssystem zu Kriminellen gemacht. Hinzu kommt, dass nach dem neuen Gesetz vom August 2015, durch das Bundesamt Einreisesperren gegen Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländer erlassen werden. Die Einreisesperren gelten für die gesamten Schengenstaaten.
Flughafen Karlsruhe Baden-Baden / In den ersten sechs Monaten wurden aus Baden-Württemberg 1080 Personen abgeschoben. Bis August 2015 insgesamt 340 Personen nach Serbien und Mazedonien. 540 in den Kosovo. Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland noch unter der CDU/FDP Regierung die Zuständigkeit, Abschiebungen durchzusetzen, von der kommunalen auf die regionale Ebene verlagert, so dass es schwieriger ist dagegen zu intervenieren. GRÜN-SPD bedient diese Strukturen fleißig. Es ist also zu erwarten, dass weit mehr als 1000 Personen vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden 2015 abgeschoben werden.
Beteiligt euch an den Protesten und macht die menschenrechtswidrige Politik überall zum Thema.